RECHTSANWÄLTIN
KARINA FILUSCH, LL.M.

Externe Datenschutzbeauftragte

Leistungen

Leistungen und Einzelnen

Unternehmen, Verbände, Vereine, wissenschaftliche Einrichtungen sowie öffentliche Träger stehen seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor neuen Herausforderungen. Mit meiner Erfahrung kann ich Sie  im Bereich Datenschutz beraten und mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Maßnahmen schonend umsetzen.

 

LEISTUNGEN IM EINZELNEN

Ale externe Datenschutzbeauftrage biete ich Ihnen alle Leistungen an, die zu den Pflichten einer Datenschutzbeauftragten gehören. Sie erhalten einige attraktive Zusatzleistungen wie

  • eine Telefon- und E-Mail-Flatrate zu meiner persönlichen Telefonnummer und E-Mail, sodass Sie mich direkt erreichen können,

  • eine kostenlose Bestandsaufnahme sowie

  • einen Jahresbericht.

Eine Leistungsübersicht erhalten Sie hier

  1. Bestellung als Datenschutzbeauftragte
  2. Telefon- und E-Mail-Flatrate
  3. Bestandsaufnahme
  4. Mitwirkung an der Bearbeitung von Auskunfts-, Löschungs-, Berichtigungs-, Beschränkungs-, Datenübertragungs- und Widerspruchsersuchen betroffener Personen
  5. Bearbeitung und Weiterleitung von datenschutzrechtlich relevanten Anfragen an den hierfür zuständigen Mitarbeiter
  6. Kommunikation mit der gem. Art. 55, 56 DS-GVO zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit dies nicht die Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO) betrifft
  7. Erstellung jährlicher Tätigkeitsberichte
  8. Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO)
  9. Bereitstellung, Überprüfung und Pflege von Formularen und Mustern (bspw. Datenschutzerklärung, Verschwiegenheitserklärungen inkl. Merkblatt für Festangestellte und freie Mitarbeiter, Erklärung für Bewerberdaten, Cookie-Hinweis, Checkbox für Kontaktformular, Einwilligungserklärung für Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, Einwilligungserklärung für Kunden)
  10. Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
  11. Erstellen, Überprüfen und Anpassen von Verträgen, Mitarbeiter-Verträgen, Datenschutzerklärungen, Verträgen zur Auftragsverarbeitung, Datenschutzerklärungen für die unternehmenseigene Website und Newsletter
  12. Überprüfung und Mitwirkung bei der Erstellung betrieblicher Anweisungen und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten (Richtlinie für E-Mail und Internet, Passwörter usw.)
  13. Wahrnehmung von Besprechungen am Berliner Standort
  14. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sachverhalten bzgl. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzverletzungen i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DS-GVO, Art. 33 DSGVO), einschließlich vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung und vorbereitender Maßnahmen im Hinblick auf adäquate Reaktionen
  15. Beantwortung konkreter Anfragen von Beschäftigten oder der Unternehmensleitung zum Datenschutz jenseits des Tagesgeschäfts (z. B. datenschutzrechtliche Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle)
  16. datenschutzrechtliche Beurteilung konkreter Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen
  17. Aufbau, Überprüfung, Bewertung oder Fortentwicklung eines etwaig vorhandenen, umfassenden Datenschutzmanagementsystems
Wann gibt es eine pflicht eine externe datenschutzbeaftraget zu bestellen?

WANN GIBT ES EINE PFLICHT EINE EXTERNE DATENSCHUTZBEAFTRAGET ZU BESTELLEN?

Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Lesen Sie hier, wann eine Pflicht zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten besteht.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn keine Pflicht dazu besteht. Gerne können wir dies besprechen.

 

WELCHE VORTEILE BIETET EINE EXTERNE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE GEGENÜBER EINER INTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Manchmal kann eine externe Datenschutzbeauftragte mehr Vorteile bieten gegenüber einer internen Datenschutzbeauftragte. Die Vor- und Nachteile habe ich hier für Sie zusammengestellt. In anderen Fällen ist es sinnvoll eine interne Datenschutzbeauftragte zu bestellen und dies punktuell durch eine datenschutzrechltiche Beratung zu ergänzen.

 

PREISE

Für meine Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte stelle ich einen fixen Monatsbetrag in Rechnung, der sich an der Beschäftigtenanzahl und der Sensibilität der Daten bemisst. Dank dem Fixbetrag können Sie besser planen und wissen immer, dass die Kosten gleichbleiben und gleichzeitig wissen Sie, dass Sie alle datenschutzrechtlich relevanten Leistungen erhalten. – Es ist alles mit drin, sodass Sie datenschutzrechtlich rundum versorgt sind!

StartUps erhalten besonders günstige Konditionen.
Für ein Angebot kontaktieren Sie mich bitte.

Schulung

Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele Neuerungen eingetreten, die alle Unternehmen betreffen. Überlegen Sie sich fit zu machen für die DSGVO?

Ich biete Ihnen auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnittene Seminare und Webinare. Die Seminare können entweder allgemeine Inhalte für all Ihre Beschäftigten enthalten oder spezielle Inhalte z. B. für HR, IT oder Vetrieb.

INHALT

Das Seminar könnte die folgende Inhalte haben:

Das Seminar beinhaltet die drängendsten Fragen:

  • An wen wende ich mich bei Fragen und Verstößen?
  • Welche Daten sind betroffen?
  • Was kann ich tun, um Daten zu schützen?
  • Welche Grundsätze schreibt die DSGVO vor?
  • Wie wirken sich diese Grundsätze in der Praxis auf unsere Website, Kunden, Angestellten usw. aus?
  • Worauf muss ich nun achten nach der DSGVO?
  • Welche Folgen treten bei Verstößen ein?
  • Was passiert mit Newslettern, Visitenkarten und Anrufern nach der DSGVO?
  • Darf ich gemäß der DSGVO Daten in die USA übermitteln?
Urkunde

URKUNDE

Für die Teilnahme am Seminar stelle ich Ihnen gerne eine Urkunde aus, in der steht, dass Sie teilgenommen haben und was Gegenstand des Kurses war.

Diese können Sie zum Nachweis der Aufsichtsbehörde vorlegen.

Dies ist nicht nur sinnvoll für Ihre Beschäftigten, sondern auch für betriebliche (interne) Datenschutzbeauftragte, die mit einer Urkunde ihr Fachwissen im Sinne des § 37 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachweisen können.

 

TERMINE & PREISE

Sie können gerne einen individuellen Termin für ein Seminar oder Webinar vereinbaren.

Über mich

Karina Filusch

Foto: Kevin Geduhn & Lennard Geduhn, www.weefilm.de

Lynn Böttcher

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin im IT-Recht. Datenschutzrecht ist ein Teil des IT-Rechts. Zudem berate ich Unternehmen als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte und bin langjährige Dozentin u.a. im Datenschutzrecht.

Mein Studium der Rechtswissenschaft habe ich in Deutschland und Polen abgeschlossen und auch in Frankreich studiert. Das Rechtsreferendariat habe ich am Brandenburgischen Oberlandesgericht absolviert mit Stationen u.a. im Auswärtigen Amt in Berlin und der Vertretung des Landes Berlin bei der EU in Brüssel. Nach meinem Referendariat ließ ich mich als Rechtsanwältin in Berlin nieder.

Bei meiner Arbeit unterstützen mich Lynn Böttcher und Jörg Thomi.

Lynn Böttcher studiert Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.

Medien-Präsenz

„Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Datenpannen – Status quo und Ausblick“ zusammen mit Dr. Aleksandra Sowa in der Privacy in Germany (PinG) Ausgabe 01/2024

„Problemfelder des kirchlichen Datenschutzes im Internet – Einsatz von Social Media, Apps und KI“ zusammen mit Dr. Aleksandra Sowa in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Ausgabe 01/2024

Karina Filusch: „Eine Musterklage wäre wünschenswert” im CCB Magazin vom 17.08.2023

„VGH Kassel: Wahlrecht des örtlich zuständigen Gerichts für Schadensersatzklage nach Art. 82 DS-GVO“ zusammen mit Frank Fünfstück und Annika Henrich in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Ausgabe 04/2023

„Sanktionieren von Behörden nach der DSGVO – die deutschen Bundesländer und europäische Länder im Vergleich” zusammen mit Annika Henrich und Frank Fünfstück  in der Privacy in Germany (PinG) Ausgabe 03/2023

„Erfolgreich als Mutter und Kanzleichefin” zusammen mit Jasmin Hagedorn im Berliner Anwaltsbaltt Ausgabe 03/2023

„Glauben 2.0 – Die Online-Wege der Kirche sind unergründlich” zusammen mit Dr. Aleksandra Sowa in der Neuen Gesellschaft/Frankfurter Hefte Ausgabe 03/2023

„BFH: Rechtsweg für Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO“ in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Ausgabe 10/2022

„Sozialdatenschutz verstorbener Personen“ in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Ausgabe 03/2022

„Auf den Hund gekommen” im Berliner Anwaltsblatt Ausgabe 03/2022

„FOMO” Spotify Original Podcast „Internetsünden und Datenmüll” vom 23.10.2021

Porträt über Karina Filusch im Tagesspiegel Background Digitalisierung vom 01.04.2021 (Volltext) (Original-Link zum Tagesspiegel-Artikel)

„Digitale Souveränität in Europa dank Schrems II?“ in der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft 01/2021 (ab Seite 9)

„Datenschutzstrafrecht“ im BAB 01/2021

Artikel im Tagesspiegel vom 04.11.2020

„Das Neue Datenschutzstrafrecht- weiterhin ein zahnloser Tiger?“ in der BAB 09/20

Beitrag im Podcast von Lettrétage zu finanziellen Hilfen für solo-selbstständige Literat*innen Teil 2 vom 12.05.2020

Beitrag im Podcast von Lettrétage zu finanziellen Hilfen für solo-selbstständige Literat*innen Teil 1 vom 05.05.2020

„Telematik-Tarife bei Kfz-Versicherungen: Darum solltet ihr vorsichtig sein“ im Business Insider vom 20.10.2019

Beitrag auf Radio COSMO des WDR, radiobremen und rbb zum Thema „Nie takie RODO straszne“ vom 18.02.2019

AUSWAHL MEINER KUNDEN

Ich willige ein, dass Rechtsanwältin Karina Filusch mir regelmäßig Informationen zu aktuellen oder interessanten datenschutzrechtlichen Themen und (Online-)Veranstaltungen per E-Mail gemäß ihrer Datenschutzerklärung zuschickt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich an info@kanzlei-filusch.de. 

Kontakt

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord)
Karina Izabela Filusch, LL.M.

Friedrichstraße 95
10117 Berlin

S-/U-Bhf. Friedrichstraße

Tel.: 030 219 11 557
Mobil: 0170 23 85 788

Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Do:  9:00 – 18:00 Uhr
Fr:  9:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@datenschutzbeauftragte-berlin.eu

Sie können auch verschlüsselt mit mir kommunizieren.

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